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Wichtige Vorgaben für die Nutzung von stylink

Damit deine Empfehlungen erfolgreich und regelkonform sind, beachte bitte folgende Punkte:

Plattformen

Diese Plattformen kannst du nutzen, um deine Empfehlungslinks zu platzieren:

  • Instagram

  • TikTok

  • YouTube

  • Blog

Öffentliches Profil

Dein Profil, auf dem du Empfehlungslinks teilst, muss öffentlich sein und bereits Inhalte enthalten. So können wir und die Marken nicht nur die Qualität deines Contents besser einschätzen, sondern auch sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Follower

Damit du stylink nutzen kannst, muss dein Kanal auf deiner priorisierten Plattform öffentlich sein und mindestens 1.000 Follower haben.

Werbekennzeichnung

Alle Social-Media-Posts von Creators, die sich auf Produkte, Angebote oder Aktionen unserer Partner beziehen, müssen von vornherein klar als Werbung zu erkennen sein, zum Beispiel durch "Werbung", "Anzeige" oder "Reklame" am Anfang des Textes.

Bei unbezahlten Partnerschaften kann zur Absicherung die Kennzeichnung "unbezahlte Werbung" hinzugefügt werden. Kennzeichnungen am Ende von Texten sowie Kennzeichnungen, die nicht ausreichend sichtbar sind, sind im Allgemeinen nicht zulässig.

Markierungen

Markiere sowohl @stylink als auch die jeweilige Brand in deinen Posts und Stories. So können wir deine Performance korrekt zuordnen und die Brands sehen deine Empfehlungen.

Musik

Alle Inhalte mit Empfehlungslinks dürfen nur Musik aus der kommerziellen Bibliothek enthalten. Du musst entweder zu 100% im Besitz der Musikrechte sein oder darfst ausschließlich lizenzfreie Musik für deinen Content nutzen.

Unser wichtigster Grundsatz

Bitte achte darauf, immer echte Empfehlungen auszusprechen: Zeige die Produkte aktiv – entweder durch deine eigenen Artikel oder mit Screenshots und Inspirationen. So vermeidest du Clickbait und bleibst authentisch.

Weitere Details zur Zusammenarbeit findest du außerdem in unseren AGB.