Werbekennzeichnungspflicht
Alle Social-Media-Posts von Creators, die sich auf Produkte, Angebote oder Aktionen unserer Partner beziehen, müssen von vornherein klar als Werbung zu erkennen sein, zum Beispiel durch "Werbung", "Anzeige" oder "Reklame" am Anfang des Textes. Bei unbezahlten Partnerschaften kann zur Absicherung die Kennzeichnung "unbezahlte Werbung" hinzugefügt werden. Kennzeichnungen am Ende von Texten sowie Kennzeichnungen, die nicht ausreichend sichtbar sind, sind im Allgemeinen nicht zulässig.